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    Konzept
Verkehrsmedizin

Nach den gesetzlichen Anforderungen hat ein Unternehmer den Schutz Dritter zu gewährleisten.

Dazu muss unter anderem der berufsgenossenschaftliche Grundsatz für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten befolgt werden.

Bei Berufskraftfahrern wie Bus-, Taxi- und LKW-Fahrern wird zusätzlich durch die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) die Eignung sichergestellt. Die FeV Eignungsuntersuchung muss alle 5 Jahre wiederholt werden, um die Fahrerlaubnis zu verlängern.

Wir unterstützen Sie dabei einfach und schnell.

Unser Angebot
  • arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten / Pflicht- und Eignungsuntersuchung
  • Erstellung von verkehrsmedizinischen Gutachten
  • Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), einschließlich psychologischer Testverfahren bei Personenbeförderung ( LKW, BUS, TAXI, Krankenwagen etc.)
  • Anerkannte Sehtestuntersuchungen nach § 67 (FeV) für alle Führerscheinklassen
  • Leistungspsychometrische Untersuchung in Zusammenarbeit mit MPU Stellen

Selbstverständlich können für alle Dienstleistungen kurzfristig Termine vereinbart werden.

Wir kommen mit den Untersuchungsgeräten zu Ihnen in die Firma und führen alle Untersuchungen vor Ort durch, damit sparen Sie Zeit, Fahrtkosten, sowie unnötige Doppeluntersuchungen.

Gerne können Sie auch unsere Praxis in Herrenberg aufsuchen.
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Herrenberg, 2019